DFL und DFB-Kampagne gegen Pyro / Sicherheitskonzept / Polizei

  • Vergangenen Sonntag spielten der SV Darmstadt 98 und der Hallesche FC in der dritten Liga gegeneinander. Dabei soll es zu diskriminierenden Kontrollmaßnahmen gekommen sein. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) hat sich jetzt zu den Vorfällen geäußert und die Maßnahmen kritisiert.


    Stadionwelt dokumentiert die Mitteilung die gesamte Mitteilung der BAG:


    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) kritisiert auf das Entschiedenste diskriminierende Kontrollmaßnahmen beim Drittligaspiel am 03. März 2013 zwischen dem SV Darmstadt 98 und dem Halleschen FC. Nachdem die Anhänger des Gastvereins bereits bei der Zugabreise in Halle von Beamten der Bundespolizei sowie beim Betreten des Stadions am Böllenfalltor vom zuständigen Ordnungsdienst kontrolliert worden waren, wurden mindestens zwei Fans des HFC im Alter von 17 bzw. 20 Jahren in einem Zelt, welches zuvor auf Nachfrage dem HFC-Fanbeauftragten gegenüber als „Sanitäterzelt“ bezeichnet wurde, von Beamten der hessischen Landespolizei einer Vollkörperkontrolle unterzogen. Die beiden Betroffenen mussten sich vor den Polizeibeamten bis auf die Unterhose entkleiden, sich schließlich auch der Unterhose entledigen, und wurden im Anal- und Genitalbereich untersucht und dabei offenbar auch in diesem Bereich berührt. Die Betroffenen, bei denen übrigens keinerlei verbotenen Gegenstände o.ä. gefunden wurden, fühlten sich durch diese Maßnahme erheblich in ihrer Ehre und Würde verletzt. Es erfolgte keine Belehrung, dass man sich der Kontrollmaßnahme entziehen kann, indem man auf den Stadionbesuch verzichtet, sondern die Betroffenen wurden gegen ihren bekundeten Willen dieser Kontrolle unterzogen. Ebenfalls wurde die Begleitung durch eine Vertrauensperson (bspw. Fanprojektmitarbeiter) verwehrt. Unser um Klärung bemühter Kollege vom Fanprojekt Halle wurde von den Beamten gerügt und mit Verweis auf § 81 a StPO abgewiesen. Ungeachtet der Tatsache, dass beide Betroffene wohl kaum als „Beschuldigte“ im Sinne der Strafprozessordnung gelten dürften, und insofern § 81 a StPO ebensowenig zutreffend ist, wie dieser die Anwesenheit einer Vertrauensperson ausschließt, konterkariert dieser Umgang mit unserem Kollegen Steffen Kluge die vom „Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS) geforderte Kommunikation der Netzwerkpartner. Der durch nichts zu begründende Umgang mit den Betroffenen Fans wird als völlig unverhältnismäßig und unangemessen eingeschätzt und läuft sämtlichen Bemühungen um einen konstruktiven Dialog mit den aktiven Fanszenen zuwider. Wir fordern die Landespolizei Hessen sowie den Veranstalter und Hausrechtsinhaber SV Darmstadt 98 zu einer Stellungnahme auf. Gleichzeitig fordern wir den Deutschen Fußball-Bund auf, künftig in seinem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der 3. Liga dafür Sorge zu tragen, dass Kontrollen angemessen und verhältnismäßig und unter Wahrung der Menschenwürde durchgeführt werden.


    i.A. Thomas Beckmann / Matthias Stein
    BAG-Sprecher


    Quelle: http://www.stadionwelt.de

  • Die Piratenpartei hat auf ihrem Parteitag am vergangenen Wochenende in Neumarkt auch über zwei Anträge zum Thema Fußballfans abgestimmt. Mit einer Zweidrittelmehrheit wurden die Anträge zur Legalisierung von Pyrotechnik und der Abschaffung der Datei Gewalttäter Sport angenommen.


    Im Antrag mit dem Namen „Rechte für Fans“ neben der Datei Gewalttäter Sport mit Einlasskontrollen. Zum Thema Vollkontrollen sagt die Piratenpartei: „Bei den Einlasskontrollen zu den Stadien ist unbedingt darauf zu achten, dass die Würde der Stadionbesucher gewahrt bleibt. Vollkörperkontrollen sehen wir als menschenunwürdige Maßnahme, die in keinem Verhältnis zu den zu verhindernden Ordnungswidrigkeiten steht, und lehnen diese entschieden ab.“


    Auch zum Thema Bereichsbetretungsverbote und Stadionverbote äußern sich die Piraten im verabschiedeten Antrag: „Die Piratenpartei spricht sich gegen die Praxis vieler Polizeibehörden, Fans ohne richterliche Anordnung mit sogenannten Bereichsbetretungsverboten oder Ausreiseverboten zu belegen, sowie Bestrebungen dies bundesweit zu ermöglichen, aus.“ Bei Stadionverboten fordert die Partei ein Anhörungsrecht für die betroffenen Personen.


    Im zweiten Antrag, der sich mit dem Thema Fußballfans beschäftigt fordern die Piraten die Legalisierung von Pyrotechnik: „Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik durch Fans, dort wo es die lokalen Gegebenheiten zulassen, zu ermöglichen.


    Pyrotechnik ist für viele Fans fester Bestandteil der Fankultur und ein wichtiges Mittel ihren Emotionen Ausdruck zu verleihen. Die bisherigen Versuche den Einsatz von Pyrotechnik zu unterbinden sind gescheitert und haben nur zu einer immer stärker werdenden Überwachung und Gängelung der Fans geführt.“ Den DFB fordert die Partei auf den Dialog mit den Fans beim Thema Pyrotechnik wieder aufzunehmen: „Wir fordern daher, dass der DFB den 2011 begonnenen Dialog zur Legalisierung von Pyrotechnik wieder aufnimmt, und die Politik parallel die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dies zu ermöglichen.“ (Stadionwelt, 15.05.2013)


    Da man sehr wahrscheinlich die 5% sonst nicht erreichen würde, versucht man so zu Stimmen zu kommen. Schade das der Politik jetzt auch noch anfängt den Fußball zu missbrauchen!

  • Ist das nicht alles zum Lachen?


    "Das Zünden pyrotechnischer Gegenstände durch Leverkusener (Problem)Fans kann nicht ausgeschlossen werden, da es auch schon bei mehreren Auswärtsspielen zu einem solchen Fehlverhalten gekommen ist. Weitere Details zu Erkennbarkeit und Verhalten der Leverkusener Problemfans können dem vereinsbezogenen Infopaket entnommen werden."


    Aha ...

  • In Thüringen wird die Kennzeichnungspflicht auch auf Bereitschaftspolizisten ausgedehnt. Dies geht aus einer Stellungnahme des Innenministeriums des Bundeslandes hervor, die der TLZ vorliegt. Demnach wären Bereitschaftspolizisten zukünftig eindeutig zu identifizieren.


    Bisher gilt die Kennzeichnungspflicht in Thüringen nicht für Sondereinsatzkommandos, Zivilpolizisten und Bereitschaftspolizisten. Die von der Linkspartei geführte Landesregierung will nun die Sonderregelung für Bereitschaftspolizisten aufheben. Diese würden anschließend durch eine eindeutige Nummer bzw. eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben identifizieren lassen. Dadurch soll die Aufklärung von Straftaten erleichtert werden, falls Polizisten sich im Dienst strafbar machen würden. Ein genauer Termin für die Umsetzung dieser Maßnahme in Thüringen steht noch nicht. (Faszination Fankurve, 10.07.2015)

  • Die DFL hat am 25. April 2016 Klage gegen das Land Bremen eingereicht. Die ausführliche Klagebegründung ist am 19. Juli 2016 dem Verwaltungsgericht Bremen zugegangen. Der Ligaverband will nicht für den Polizeieinsatz beim Nordderby bezahlen.


    Das Vorgehen der DFL richtet sich gegen einen Gebührenbescheid, mit dem Kosten für Polizeieinsätze in Zusammenhang mit dem Bundesligaspiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 in Rechnung gestellt werden. Die DFL hält diesen Bescheid für rechtswidrig.


    Die Finanzierung staatlicher Aufgaben, wie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, durch Gebühren, bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Eine solche ist für die Heranziehung der Fußballvereine und -verbände für die Kosten von Einsätzen im Umfeld von Fußballspielen aus Sicht der DFL nicht gegeben. Gewalttätigkeiten in diesem Bereich stellen laut DFL ein allgemeines, gesamtgesellschaftliches Problem dar. Ihnen entgegenzutreten, sei den Fußballvereinen und -verbänden ein besonderes Anliegen, was nicht nur in ihrer langjährigen und bewährten Zusammenarbeit mit den Polizei- und Ordnungsbehörden schon weit im Vorfeld der einzelnen Spiele deutlich würde, sondern auch in zahlreichen anderen Maßnahmen im Bereich Prävention und Sicherheit.
    Darüber hinaus hält die DFL die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Bremer Vorschrift in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig, weil sie unter anderem zu unbestimmt sei und gegen Grundrechte verstoße. (Faszination Fankurve, 21.07.2016)

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