Änderung der TV-Fußballrechte
EU-Gericht kippt die Exklusiv-Vermarktung
Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden. Dies beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Danach dürfen zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden. Eine Kneipenwirtin aus Portsmouth hatte den Stein ins Rollen gebracht.
Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU. Dass es überhaupt zu dem Urteil kam, ist auf einen Fall in England begründet. Karen Murphy, Pub-Besitzerin aus dem englischen Portsmouth, hatte in ihrer Kneipe Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland. Daraufhin wurde sie von der englischen Fußballliga verklagt.
Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich. Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, würden gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen, so der Richterspruch. Ein System von exklusiven Lizenzen verstoße auch gegen das Wettbewerbsrecht der Union, hieß es weiter.
EU-Gericht: Fußballspiele sind keine geschützten Werke
In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsste.
DFL: Auswirkungen "so weit wie möglich einschränken"
"Dieses Urteil hat sich nach der Stellungnahme der Generalanwältin abgezeichnet, die DFL ist daher nicht überrascht. Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen infrage gestellt wird", hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Fußball Liga (DFL) am Dienstag. "Die DFL hat sich gemeinsam mit ihrer Vertriebstochter DFL Sports Enterprises in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik befasst und Vorkehrungen getroffen, um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken", hieß es weiter.
Quelle: http://www.kicker.de