Alles über den Glubb (1.FC Nürnberg)

  • Die Ultras Nürnberg werden ihre Mannschaft beim Auswärtsspiel in Hoffenheim nicht unterstützen. Außerdem hat die Gruppe eine Choreografie zum Vereinsjubiläum gegen Leverkusen abgesagt. Die Ultras begründen diese Entscheidung mit der Derbyniederlage gegen Fürth.


    Am vergangenen Wochenende unterlag der 1. FC Nürnberg erneut im heimischen Stadion gegen den Rivalen aus Fürth. Bereits in der vergangenen Saison unterlag der Club der SpVgg Fürth im Pokal im eigenen Stadion.


    Die Ultras Nürnberg begründen ihr Schweigen in Hoffenheim, sowie die Absage der Jubiläumschoreografie nicht nur mit aktuellen Niederlage: „Dabei geht es nicht nur um die 90 Minuten am vergangenen Sonntag, sondern vor allem darum, dass die Mannschaft grundsätzlich keinerlei Verständnis für die Bedeutung dieses Derbys zu haben scheint.“


    In der Stellungnahme der Ultras werden die Club-Spieler wegen ihrer mangelnden Einsatzbereitschaft im Derby kritisiert. Besonders Raphael Schäfer wird kritisiert, der gesagt haben soll: „Ich lasse mir nicht die gute Saison wegen einem Spiel schlecht reden.“ Die Ultras sagen dazu: „Jedes Spiel kann man verlieren, aber nicht dieses! Und schon gar nicht kampflos! Es gibt kein anderes Spiel mit einer höheren sportlichen Bedeutung.“ (Stadionwelt, 26.04.2013)

  • Polizeiberichten zufolge kam es nach dem Bundesligaspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Nürnberg in der Düsseldorfer Altstadt zu einem großen Polizeieinsatz. Gewaltbereite Anhänger des Gastteams aus Nürnberg sollen gezielt und ohne Anlass Auseinandersetzungen mit der Polizei gesucht haben.


    Nach dem Bundesligaspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und dem 1. FC Nürnberg besuchten mehrere Hundert Nürnberger Fans die Altstadt. Bis auf wenige Anhänger traten die Fans von Fortuna Düsseldorf die Heimreise an. Sowohl vor, während und unmittelbar nach dem Spiel kam es zu keinen nennenswerten Störungen oder Aggressionen.


    Die Vorfälle in der Altstadt beschreibt die Polizei wie folgt: „Auf der Bolkerstraße suchten gegen 22.50 Uhr plötzlich circa 300 stark alkoholisierte Problemfans des 1. FC Nürnberg ohne erkennbaren Anlass gezielt die Auseinandersetzung mit der Polizei. Die einschreitenden Beamten wurden von diesen gut organisierten Problemfans äußerst aggressiv mit Gegenständen und Tränengas attackiert. Das Mobiliar einiger Gaststätten wurde gezielt durch die Nürnberger Randalierer beschädigt. Die Beamten mussten Reizgas und den Einsatzstock einsetzen. Gegen 0.40 Uhr kam es erneut zu massiven Angriffen gegen die eingesetzten Beamten im Bereich Flinger Straße / Marktstraße / Berger Straße.“


    Insgesamt nahm die Polizei 278 Personen in Gewahrsam, die Personalien wurden festgestellt und Strafanzeigen gefertigt. Gegen vier Straftäter wird zusätzlich wegen Landfriedensbruchs ermittelt. Die Polizei Düsseldorf regt gegen jeden einzelnen Randalierer ein bundesweites Stadionverbot an.Neun Polizeibeamte wurden leicht verletzt. (Stadionwelt, 13.05.2013)

  • Wie die Rot-Schwarze Hilfe berichtet sucht die Polizei in Nürnberg nach den gestohlenen SpVgg Fürth Fahnen nun auch in einem Fitnessstudio. Dort kam es zur Kontrolle eines Club-Fans unter dem Vorwand des Vorwurfs des Anabolikahandels.


    Stadionwelt dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:


    2 Wochen Observation, Anabolikahandel und Fahnen


    Einen merkwürdigen Besuch bekam ein RSH-Mitglied während seines Aufenthaltes im Fitnessstudio. Zwei Beamte in Sportkleidung hielten ihm während seines Krafttrainings den Polizeiausweis unter die Nase und forderten ihn zum Mitkommen auf.


    Auf Nachfrage was denn los sei, erklärte man ihm, dass er im Verdacht des Anabolikahandels stehe und man daher seine Trainingstasche zu durchsuchen habe. Nachdem in der Tasche nichts vorgefunden wurde, teilte man ihm mit, dass nun sein Auto durchsucht werde.


    Beim Verlassen des Studios traute das Mitglied seinen Augen nicht: Ein quergestelltes Polizeifahrzeug blockierte die Ausfahrt vom Parkplatz, ein weiteres sein eigenes Auto. Nachdem nach kurzer Durchsicht des Kofferraums die Beamten keine Erfolgsmeldung verlauten konnten, platzte es aus einem Beamten heraus: "Verdammt nochmal, seit zwei Wochen fahren wir die Gegend auf und ab und nix passiert. Macht doch endlich mal was ... und wo sind diese Scheißfahnen nun überhaupt?"


    Quelle: http://www.stadionwelt.de

  • Stadionverbote werden in Nürnberg für Ersttäter immer zur Bewährung ausgesprochen, sagen Daniel Kirchner und Jürgen Bergmann, Sicherheitsbeauftragter beziehungsweise Fanbeauftragter beim 1. FC Nürnberg im Interview mit Stadionwelt.


    Vor Saisonstart der obersten drei Ligen befragt Stadionwelt alle Vereine dieser Ligen zu aktuellen, fanspezifischen und sicherheitsrelevanten Themen. Stadionwelt stellt allen Fanbeauftragten die gleichen sechs Fragen zu Fanutensilien, Sicherheitsdebatte, erlaubten Fanutensilien, Kartenvorverkauf und Stadionverbotsvergabepraxis.


    Stadionwelt: Am 12. Dezember 2012 wurde in Frankfurt von den DFL-Mitgliedern ein neues Sicherheitspapier verabschiedet. Welche Auswirkungen hatte dieses Papier auf den bisherigen Spieltagsablauf in der vergangenen Rückrunde und welche Änderungen wird es in der Saison 2013/14 geben.
    Kirchner und Bergmann: In der vergangenen Rückrunde haben wir keinerlei Auswirkungen des Sicherheitspapiers für Anhänger des 1. FC Nürnberg feststellen können. Inwieweit sich hier in der neuen Saison etwas ändert, hängst sicherlich davon ab, ob Club-Fans von einer Reduzierung des Gästekontingentes oder gar Zelten am Einlass für gesonderte Durchsuchungsmaßnahmen betroffen sein werden. Bislang haben wir keinerlei Hinweise darauf, so dass wir davon ausgehen, auch in der kommenden Saison nicht von Auswirkungen des Sicherheitspapiers betroffen zu sein. Viele Punkte aus dem Sicherheitspapier waren gängige Praxis und fanden in der Vergangenheit schon Anwendung, eine gravierende Neuerung erwarten wir auch zur neuen Saison nicht.


    Stadionwelt: Ist bei Ihrem Verein in den letzten Monaten und Jahren ein Anstieg der Gewalt zu beobachten?
    Kirchner und Bergmann: Über zwei Jahre lang gab es keine größeren Zwischenfälle im Zusammenhang mit Anhängern des 1. FC Nürnberg. In der Rückrunde der vergangenen Saison gab es nun, wenn auch meist anlassbezogen, gleich mehrere Vorkommnisse, welche die Verantwortlichen des 1. FCN sachlich, aber durchaus mit Sorge beobachten. Eine Tendenz oder gar einen Anstieg der Gewalt daraus abzuleiten, halten wir jedoch für verfrüht.


    Stadionwelt: Gibt es zur kommenden Saison Änderungen bei den erlaubten Fanutensilien für Gästefans? Welche Fanutensilien sind den Gästefans, von Risikospielen abgesehen, erlaubt (Trommeln, Fahnen, Blockfahnen, Doppelhalter, Megaphone...)?
    Kirchner und Bergmann: Es hat sich zum Vorjahr nichts geändert. Wie gehabt dürfen Gastfans in Nürnberg alle von Ihnen genannten Fanutensilien mitführen. Sollte Pyrotechnik zum Einsatz kommen oder es gar zu Störungen mit dem Ordnungsdienst oder der Polizei kommen werden im Folgejahr die Erlaubnisse abhängig von den Vorkommnissen beschränkt. Dies wird den betroffenen Vereinen frühzeitig mitgeteilt.


    Stadionwelt: Wie ist der aktuelle Stand beim Verkauf von Dauer- und Tageskarten im Vergleich zu den letzten Jahren?
    Kirchner und Bergmann: Wir haben in letzten Jahren den Dauerkartenverkauf bei 28.000 vorzeitig beendet. Die Nachfrage ist derzeit unverändert auf hohem Niveau, so dass wir erwarten, auch dieses Jahr diese Zahl vorzeitig zu erreichen.


    Stadionwelt: Wie ist bei Ihrem Verein das aktuelle Vorgehen bei der Vergabe von bundesweit gültigen Stadionverboten, gibt es beispielsweise ein Anhörungsrecht und wie wird über ein Stadionverbot entschieden?
    Kirchner und Bergmann: Der 1. FC Nürnberg praktiziert seit Jahren, dass Modell der Anhörung vor jeder Aussprache eines Stadionverbotes. So wird beispielsweise jede Person gegen welche ein Stadionverbot ausgesprochen werden soll, hiervon in Kenntnis gesetzt, mit dem Hinweis sich zu den Vorwürfen innerhalb von zehn Tagen zu äußern. Diese Äußerung wird in die Findung der Dauer des Stadionverbotes auch mit aufgenommen. Ein Ersttäter wird immer mit einem Stadionverbot auf Bewährung belegt. Hierbei unterscheidet der 1. FC Nürnberg nicht nach Bezugsverein der betreffenden Person.


    Stadionwelt: Was sind weitere Themen, die Ihr Verein gerade mit den eigenen Fans diskutiert oder die die Fanszene allgemein beschäftigen?
    Kirchner und Bergmann: Das Verhältnis zwischen relevanten Fans und dem Verein ist derzeit aufgrund der Rückrunde aus verschiedensten Gründen angespannt. Seitens des 1. FC Nürnberg wünschen wir uns eine reflektierte sowie differenzierte Aufarbeitung der Vorfälle und Gesprächsbereitschaft der betreffenden Gruppierungen. (Stadionwelt, 20.06.2013)

  • Zitat

    Inwieweit sich hier in der neuen Saison etwas ändert, hängst sicherlich davon ab, ob Club-Fans von einer Reduzierung des Gästekontingentes oder gar Zelten am Einlass für gesonderte Durchsuchungsmaßnahmen betroffen sein werden.


    Ich glaube diesen Satz wird man jetzt von jedem Verein hören. "Wenn die anderen nichts machen, dann passiert uns nichts"

  • Anlässlich des Nürnberger Auswärtsspiels in Düsseldorf wurden insgesamt über 200 Nürnberger Fans in Polizeigewahrsam genommen. Die Rot Schwarze Hilfe rät nun allen Personen, die unschuldig mit Stadionverboten belegt werden, dagegen vorzugehen. Touristen und Anwohner sollen ebenfalls betroffen gewesen sein.


    Stadionwelt dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:


    Keine Gießkannen-Stadionverbote mit der RSH


    Beim Spiel des Glubb in Düsseldorf kam es in der Nacht zu nicht unerheblichem Chaos in der Düsseldorfer Altstadt. Offensichtlich wurden durch eine Vielzahl von Personen Straftaten begangen. Dies ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass Berichten zu Folge jeder noch anwesende Glubbfan in einen Polizeikessel zusammengetrtieben wurde. Insgesamt etwa 240 Personen sollen demzufolge in polizeiliches Gewahrsam geraten sein. Von Augenzeugen wird berichtet, dass unter anderem eine Gruppe holländischer Touristen und diverse Anwohner aus der Nachbarschaft betroffen gewesen seien.


    Die RSH empfiehlt bereits jetzt, Stadionverbote nicht zu akzeptieren, wenn der oder die Betroffene rein zufällig vor Ort war. Es kann nicht angehen, dass es gängige Praxis wird, einfach alle eingekesselten Personen mit einem Stadionverbot zu überziehen, auch wenn sie frei jeglicher Straftaten oder Gewaltbereitschaft sind.


    Rechtlich gesehen gibt die Richtlinie zur Vergabe von Stadionverboten eine solche Sachbehandlung auch nicht her. Klagen gegen etwaige Stadionverbote sind daher nicht – wie sonst so häufig in einer solchen Konstellation – von Anfang an als nicht erfolgversprechend anzusehen.


    Sollte einem unserer Mitglieder bei durch Zeugen belegbarem tadellosem Verhalten trotzdem ein Stadionverbot erteilt werden, dann bitten wir um dringende Meldung und werden versuchen, in aller Form Hilfe bei der rechtlichen Abwehr des Verbotes zu leisten.


    Für alle braven Bürger da draußen noch der Hinweis, dass es hier darum geht, Unschuldigen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Richtlinien des DFB verlangen ausdrücklich, dass eine Gewahrsamnahme nur dann zur Verhängung eines Stadionverbotes herangezogen wird, wenn Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Betroffenen vorliegen.


    Quelle: http://www.stadionwelt.de

  • Im März 2012 kam es in Nürnberg zu Durchsuchungen bei der Gruppe Banda di Amici sowie in der Privatwohnung von einem Führungsmitglied der Gruppe. Gesucht wurde die Zaunfahne „Südkurve - Herz und Seele des Vereins“. Nun entschied ein Gericht über die Rechtsmäßigkeit.


    Stadionwelt dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:


    Suchaktion mit Herz: Dem Landgericht München genügt Flüsterpost als Durchsuchungsgrund - Schutz von Wohnungen verfällt immer mehr


    Es war der 27. März 2012 als die Kriminalpolizei aus der Landeshauptstadt in Nürnberg für Recht und Ordnung sorgen wollte. Ausgestattet mit Beschlüssen des Amtsgerichts Münchens rückte sie in den Räumlichkeiten der "Banda di Amici" an sowie in einer Wohnung einer Führungsperson dieser Gruppe und durchsuchte diese nach dem Banner "Südkurve - Herz und Seele des Vereins". Gefunden wurde ein Transparent, allerdings mit der Aufschrift "Freiheit für Ultras."


    Noch am selben Tage legte der von der Wohnungsdurchsuchung Betroffene durch seinen Anwalt gegen den Durchsuchungsbeschluss Beschwerde ein. Außerdem beantragte er festzustellen, dass auch die Art und Weise der Durchsuchung rechtswidrig gewesen sei, denn ihm sei ein Durchsuchungsbeschluss mit der Aufschrift "ohne Gründe" überreicht worden. Dies sei unzulässig, so sein Anwalt, da der Betroffene an Ort und Stelle die Möglichkeit haben muss zu prüfen, was es mit dem Beschluss auf sich hat und worauf dieser sich stützt.


    Nach weit über 12 Monaten Bearbeitungszeit und wiederholten Sachstandsanfragen des zuständigen RSH-Anwalts entschied nun das Landgericht München I. Auf die Qualität der Entscheidung hat sich die lange Wartezeit nicht erkennbar ausgewirkt. Wesentliche Gesichtspunkte des Falles berücksichtigt das Landgericht München I nicht, teilweise stellt es den Sachverhalt sogar falsch dar. Der Beschluss des Beschwerdegerichts ist ein weiterer Tiefpunkt in der Rechtsprechung zu Wohnungsdurchsuchungen. Aus dem Grundrecht des Schutzes der Wohnung und Privatsphäre ist in der Praxis längst eine Hürde geworden, die mittels inhaltsleerer Floskeln von jedem Amtsrichter leicht überwunden werden kann ("... Die Durchsuchung ist auch verhältnismäßig. Ein milderes Mittel besteht nicht" - Punkt, Unterschrift.)


    Das Landgericht hielt zwar die Art und Weise der Durchsuchung für rechtswidrig. Es hätte kein Beschluss "ohne Gründe" ausgehändigt werden dürfen. Insoweit gab es der Beschwerde statt. Die eigentliche Durchsuchung sei jedoch gerechtfertigt gewesen, so das Landgericht. Es hätten Tatsachen vorgelegen, die die Annahme rechtfertigten, dass das Banner bei dem Wohnungsinhaber gefunden werden würde.


    Tatsachen. Nur welche?


    Der Sachverhalt ist mehr als überschaubar: Zwei Personen der Münchner Schickeria soll das Banner entwendet worden sein. Hiervon erfahren die Ermittlungsbehörden durch Bericht in Internet-Foren und erzwingen Aussagen der Zeugen. Angaben über Täter konnten sie nicht machen. Doch dann meldet sich bei dem Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft eine namentlich nicht genannte Vertrauensperson. Der Staatsanwalt vertraut dieser, weil sie ihn bisher auch zuverlässig und zutreffend informiert habe. Genannt werden dürfe sein Name aber auf keinen Fall. Er befürchte Racheaktionen aus Ultraskreisen.


    Wohlgemerkt: Es geht um die Entwendung einer Zaunfahne, nicht um Prostitution, Menschenhandel oder Mordserien. Der Vermerk des Staatsanwalts, der nach den Richtlinien gar nicht zuständig dafür war, dem Informanten Anonymität zuzusichern, enthält nicht etwa Wahrnehmungen des Informanten. Der wusste nämlich gar nichts. Der Informant berichtete vielmehr, was eine andere Person ihm erzählt habe. Das Landgericht bezeichnet diesen - nennen wir ihn: Dritten - sodann auch stets als "Augenzeuge". Ohne dass jemals geprüft worden wäre, ob es sich wirklich um einen Augenzeugen handelt.
    Der Dritte jedenfalls soll, so sagt der Informant, das Banner gesehen haben. Es sei von der "Cosa Nostra", in deren Kreisen sich der Dritte bewege, an die "Banda di Amici" gegeben worden. "Dort habe er das Banner auch gesehen", heißt es in dem Aktenvermerk weiter. "Wo es sich jetzt befinde, wisse er nicht."


    Die Staatsanwaltschaft ließ sich dann noch einen Polizeibericht über die Ultrasgruppen in Nürnberg kommen. Dort wird ausgeführt, wie diese strukturiert sind und welche Räumlichkeiten sie nutzen. Der sogenannte szenekundige Beamte schreibt, dass er es für unwahrscheinlich halte, dass das Banner in Privaträumen von Führungspersonen aufbewahrt werde, da man diese in den Ultraskreisen kenne.


    Damit enden auch die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft, die daraufhin die beiden Durchsuchungsbeschlüsse für die Gruppenräumlichkeit und die Wohnung der Führungsperson beantragt. Wohlgemerkt als Durchsuchung bei einem nicht Verdächtigen. Bei diesem darf nach § 103 Strafprozessordnung nur durchsucht werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der gesuchte Gegenstand befinde sich dort.


    Und die lagen, so erläutert das Landgericht München I nun, doch erkennbar vor. Dass die Nürnberger Polizei es für unwahrscheinlich hält, dass das Banner in Privaträumen einer Führungsperson aufbewahrt werde, sei nicht zwingend. Vielmehr habe der "Augenzeuge" das Banner bei der Gruppe gesehen und angegeben, dass es sich dort befinde. Deshalb sei es naheliegend, bei der Führungsperson zu Hause zu suchen.


    Die Begründung des Gerichts ist allerdings bereits der Sache nach falsch. Denn der Dritte hat angegeben "nicht" zu wissen, wo sich das Banner befindet. Der Schluss des Gerichts - Wenn sich in einer vereinsähnlichen Gruppe ein strafrechtlich relevanter Gegenstand befindet, darf jedenfalls bei den Führungspersonen durchsucht werden - führt zu einer Sippenhaft, die rechtsstaatlich mehr als bedenklich ist. Neben dem Grundrecht auf Schutz der Wohnung wird so auch das Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit massiv ausgehöhlt. Wer möchte da noch Führungsaufgaben übernehmen?


    Keine Frage ist für das Landgericht auch, dass der Durchsuchungsbeschluss verhältnismäßig ist. Schließlich handele es sich bei dem Betroffenen um eine Führungsperson einer Ultrasgruppierung, da seien mildere Maßnahmen nicht erfolgsversprechend. Eine Begründung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Gelten für Ultras andere Verhältnismäßigkeitsmaßstäbe? Und wenn ja, welche? Dazu verhält sich der Beschluss freilich nicht.


    Ohnehin überrascht die Entscheidung durch auffälliges Umschiffen gewichtiger juristischer Fragen. Das entscheidende Problem wird, obwohl es in der Beschwerdeschrift ausdrücklich gerügt wurde, gar nicht erst angesprochen. Nämlich dass der Informant des Staatsanwalts gar keine eigenen Wahrnehmungen berichtet hat. Er sei dem Staatsanwalt als zuverlässig bekannt, sagt das Landgericht dazu. Die Frage jedoch hätte lauten müssen: Wie zuverlässig ist eigentlich der Dritte? Um die Richtigkeit der Informationen des Dritten geht es in erster Linie. Wann hat er überhaupt die Wahrnehmungen gemacht? Was genau hat er beobachtet? Wer ist dieser Mensch überhaupt?


    Nichts dazu wurde aufgeklärt. Es wurde noch nicht einmal versucht, den Dritten zu vernehmen. Dabei ist ein Zeuge im Ermittlungsverfahren nach den gesetzlichen Vorschriften vor Beginn einer Vernehmung über seine Wahrheitsplicht zu belehren. Und er kann sich strafbar machen, wenn er falsche Behauptungen aufstellt. Der Informanteninformant hat hier freilich nichts zu befürchten. Wenn Flüsterpost zum probaten Mittel für Durchsuchungsbeschlüsse dienen soll, ist dem Denuziantentum Tür und Tor geöffnet. Angaben völlig unbekannter Personen werden ungeprüft übernommen, niemand hat etwas zu befürchten, weil er gar nicht erst bekannt wird. Nicht einmal die Existenz des "Augenzeugen" muss geprüft werden.


    Eine Auslegung des Begriffs "Tatsachen", bei der einem angst und bange wird. Da gegen den Beschluss keine Rechtsmittel gegeben sind, bleibt nur die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht der Flüsterpost Einhalt gebietet. Gelegenheit hat es hierzu, da eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eingereicht wurde. Allerdings: Nach eigenen Angaben des Verfassungsgerichts haben nur 2,5 % der Beschwerden in Karlsruhe Erfolg.


    Quelle: http://www.stadionwelt.de

  • Die Ultras Nürnberg haben am Freitag die Namensrechte Nürnberger Sehenswürdigkeiten versteigert. Mit der symbolischen Aktion fordern die Ultras erneut die Umbenennung des Grundig Stadions in Max-Morlock Stadion. Faszination Fankurve zeigt die Bilder des Flashmobs. (Faszination Fankurve, 15.07.2013)

  • Im Interview mit Faszination Fankurve stand die Rot-Schwarze Hilfe aus Nürnberg Rede und Antwort. Sie ist die wohl bekannteste Fanrechtshilfegruppe in Deutschland und half schon bei mehreren Vereinen bei der Gründung einer solchen Hilfe.


    Faszination Fankurve: Im Jahr 2007 habt ihr eure Arbeit aufgenommen. Was war der Anlass für die Gründung der Rot-Schwarzen Hilfe (RSH)?
    Rot Schwarze Hilfe: Einen speziellen Anlass gab es nicht. Die Idee, Geld im Vorfeld zu sammeln und Personen somit schneller helfen zu können, kam von Ultras Nürnberg 1994.


    Faszination Fankurve: Wie hat sich die RSH seitdem entwickelt?
    Rot Schwarze Hilfe: Ende 2006 gab es die ersten Arbeitstreffen. Ziel war es, die Rot-Schwarze Hilfe als eigenständige Organisation für alle Glubbfans zu etablieren. Das ist uns gelungen; weder beim Vorstand noch bei den Mitarbeitern herrscht ein Übergewicht von Ultras.
    Die Mitgliederzahlen steigen stetig und zeigen, dass die RSH in Nürnberg notwendig und nicht wegzudenken ist.


    Faszination Fankurve: Wie darf man sich eure Arbeit genau vorstellen? Wie viele Leute beteiligen sich an dem Projekt und welchen Background haben sie?
    Rot Schwarze Hilfe: Der Vorstand besteht aus insgesamt fünf Personen, die alle einen unterschiedlichen Fanbackground haben. Die Aufgabengebiete sind für jeden abgesteckt und reichen von Vermittlung von Anwälten, Vertretung bei Anhörungen bei Stadionverboten, präventiven Infoveranstaltungen, der Erreichbarkeit der Hotline an Spieltagen bis zur Betreuung der Homepage und der Mitgliederverwaltung. Wir treffen uns einmal die Woche zur Besprechung. Hier ist auch unser Anwälte anwesend.


    Faszination Fankurve: Mit euren Recherchen zum Thema V-Männer in der Fußballfanszene habt ihr ein brisantes Thema angesprochen, das anschließend sogar vom Spiegel aufgegriffen wurde. Wie überrascht ward ihr vom Einsatz von V-Männern in der Fanszene?
    Rot Schwarze Hilfe: Gerüchte gab es ja schon immer. Als wir zum ersten Mal davon mitbekommen haben, waren wir trotzdem ziemlich baff. Innenminister Hermann stritt eine Existenz von V-Männern stets ab. Durch die Recherche des Spiegels konnte dies widerlegt werden.


    Faszination Fankurve: In welchen Fällen konntet ihr schon helfen beziehungsweise was würdet ihr als euren größten bisherigen Erfolg bezeichnen?
    Rot Schwarze Hilfe: Da wir nur mit geringen Mittel gegen eine fußballfeindliche Lobby von Politik, Presse und Polizei arbeiten, freut uns jeder Sieg, den wir erringen können.


    Faszination Fankurve: In welcher Situation konntet ihr gar keine Hilfe leisten?
    Rot Schwarze Hilfe: Helfen kann man immer. Die meisten Fans haben kein juristisches Fachwissen und sind froh, von unseren Anwälten über Ihre Rechte aufgeklärt zu werden.
    Strafbefehle und Stadionverbote können aber auch wir nicht wegzaubern. Gerade bei SVs sind wir auf einen vernünftigen Gesprächspartner des jeweiligen Vereines angewiesen.


    Faszination Fankurve: Muss man bei euch Mitglied sein oder steht die Hilfe allen Fans eures Vereins offen?
    Rot Schwarze Hilfe: Auch als Nichtmitglied kann man sich gerne an uns wenden. Eine finanzielle Unterstützung für Anwaltsrechnungen gibt es nur für zahlende Mitglieder. An Heimspieltagen sind wir für Gästefans ebenfalls erreichbar.


    Faszination Fankurve: Gibt es andere Ausschlusskriterien, warum ihr einem Fan die Hilfe verweigert?
    Rot Schwarze Hilfe: Finanzielle Unterstützung gibt es nur für Anwaltsrechnungen. Wir zahlen keine Strafen. Bei Fällen mit Graffiti oder bei Personen, die mit Steinen oder Flaschen auf andere Menschen werfen, verweigern wir diese Hilfe.


    Faszination Fankurve: Beim Thema Rechtshilfegruppen von Fußballfans nehmt ihr sicherlich eine Pionierrolle ein. Was ist eure Empfehlung an andere Fanszenen, in denen bisher keine Rechtsgruppe existiert und welche Hilfestellungen gibt es von eurer Seite für andere Szenen?
    Rot Schwarze Hilfe: Dass wir andere Fanszenen überzeugen konnten, ähnliche Hilfs- und Solidargemeinschaften zu gründen, macht uns stolz. Wir haben bereits zwei bundesweite Infoveranstaltungen abgehalten und bereits mehrere Treffen in anderen Städten besucht. Für jede Szene, die keine Rechtshilfe hat, kann unser Aufruf nur lauten: Aktiv werden! Wir stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
    Faszination Fankurve: Hatte sich die Verabschiedung des DFL-Sicherheitspapiers bereits auf die Repression, die auf eure Fanszene ausgeübt wird, ausgewirkt?
    Rot Schwarze Hilfe: Geringere Anzahl an Auswärtskarten, Betretungsverbote, Bannmeilen und entwürdigende Einlasskontrollen gab es schon vor dem 12.12. Mit dem Sicherheitskonzept sind die Schikanen nun leichter zu begründen und durchzusetzen. Unser Auswärtsspiel in Frankfurt mit dem willkürlichen Zaunfahnenverbot und den anschließenden Übergriffen durch die Polizei zeigt, wohin die Reise gehen soll. (Faszination Fankurve 04.08.2013)

  • Die Ultras Nürnberg wollten nach dem Unentschieden im Derby gegen Fürth der Mannschaft die Trikots zurückgeben, die beim Spiel in Karlsruhe in den Besitz der Ultras gelangten. Damals musste das Team die Trikots den enttäuschten Ultras überlassen. Diese bewahrten die Trikots bis zur vergangenen Woche auf.


    Nach Abpfiff des Derby sprach ein Vertreter der Nürnberger Ultràszene den Mannschaftskapitän Polak an und wollte ihm den Trikotsatz überreichen. Mit der Geste wollten die Nürnberger Ultras noch vor Jahresschluss einen Schlussstrich unter die Aktion ziehen und der Mannschaft für ihren Einsatz danken.


    Dies scheiterte nach Angaben des YaBasta!-Blogs jedoch an dem alten Publikumsliebling Rafael Schäfer, der gegen die Aktion gepoltert haben soll und durch ein Führen der Mannschaft zur Fankurve die Aktionen vereitelt haben soll.


    Deshalb versteigerten die Ultras Nürnberg die Trikots nun auf ihrer Weihnachtsfeier für einen guten Zweck. Das Symbol der Ultras ist trotzdem angekommen und eine Versöhnung zwischen Teams und Fans scheint weiter voranzuschreiten.


    Als die Rückgabe der Trikots über die Lautsprecheranlage verkündet wurde, freuten sich die Club-Fans größtenteils und quittierten den Abbruch der Aktion mit Pfiffen. Die Nürnberger Ultras zeigen sich in ihrer Erklärung auch selbstkritisch. Die Ultras betonen, dass Rafael Schäfer in der Kurve weiterhin willkommen ist. (Faszination Fankurve, 26.12.2014)

  • Faszination Fankurve sprach mit Hannes Orth, Fanbeauftragten beim 1. FC Nürnberg, über die Unterstützung der Club-Fans in der vergangenen Saison. Orth sieht im 115. Vereinsjubiläum und dem Abschied von Pinola Highlights, während das Derby in Fürth in negativer Erinnerung bleibt.


    Ultras haben nach Meinung des Fanbetreuers einen nicht unbedeutende Anteil daran, dass der Fußball in Deutschland eine hohe Attraktivität habe.


    Faszination Fankurve: Welche positiven Ereignisse im Fanlager Ihres Vereins bleiben von der abgelaufenen Saison 2014/2015 besonders in Erinnerung?
    Hannes Orth: Hier muss die großartige Unterstützung über die gesamte Saison hinweg genannt werden. Trotz des bitteren Abstieges in der Vorsaison kamen alleine zum Trainingsauftakt über 3.000 Fans. Noch vor Saisonbeginn belegten über 21.500 Fans ihre Verbundenheit zum Club durch den Erwerb einer Dauerkarte. Über die gesamte Saison hinweg haben über 55.000 Fans den 1. FC Nürnberg bei seinen Auswärtsspielen begleitet. Zweifellos eine beeindruckende Zahl! Highlights waren dabei sicher die Spiele in Ingolstadt am 115. Vereinsjubiläum oder das Gastspiel bei 1860 München, welches von über 10.000 Fans begleitet wurde. Abschließend darf der emotionale Abschied von Javier Pinola beim letzten Heimspiel sicher nicht vergessen werden.



    Faszination Fankurve: Auch negative Ereignisse bleiben in einer gesamten Saison meist nicht aus. Welche Vorfälle haben Sie in der vergangenen Saison besonders geärgert?Orth: Gerade nach einem so bitteren Abstieg fällt die Umstellung von der ersten in die zweite Liga nicht immer leicht, was in Nürnberg für Mannschaft und Fans gleichermaßen galt. Dies wurde bereits am zweiten Spieltag beim Derby in Fürth deutlich. Die Mannschaft verlor sang- und klanglos, Fans setzen Pyrotechnik in großem Umfang ein. Letztendlich sicher ein gebrauchter Tag für alle Beteiligten. Weiterhin bleiben auch die heftigen Niederlagen in Heidenheim und Karlsruhe in Erinnerung. In der Rückrunde müssen aus Vereinssicht zudem die Vorfälle rund um das Spiel in Kaiserslautern kritisch hinterfragt werden.


    Faszination Fankurve: In der vergangenen Spielzeit lösten sich Ultràgruppen auf bzw. kehrten der 1. Mannschaft den Rücken zu oder blieben den Spielen fern. Ist Profifußball in Deutschland ohne Ultras denkbar und was würde sich ändern?
    Orth: Denkbar ist grundsätzlich alles, erstrebenswert ist eine solche Entwicklung aber sicherlich nicht. Der deutsche Profifußball zeichnet sich speziell durch seine einzigartige Atmosphäre in den Stadien aus. Insgesamt besuchten in der vergangenen Saison über 21 Millionen Fußballfans die Spiele der ersten drei deutschen Ligen. Dieser enorme Zuschauerstrom belegt die hohe Attraktivität des deutschen Fußballs. Hier leisten die vielen Ultra-Gruppen in Deutschland einen nicht zu unterschätzenden Anteil. Fantastische Stimmung, bunte Choreographien und lebendige Kurven sind eines der zentralen Markenzeichen des deutschen Fußballs. Ultragruppen spielen hier eine maßgebende Rolle.


    Faszination Fankurve: Welche Meldung würden Sie in der kommenden Saison gerne über die eigene Fanszene lesen?Orth: Schlagzeilen spielen für unsere Arbeit nur eine sehr nebensächliche Rolle. Wir werden weiter daran arbeiten den Dialog mit all unseren Fans noch stärker zu intensivieren. Nur wenn Verein und Fans eng zusammenrücken kann das gemeinsame Ziel, der Aufstieg in die 1. Bundesliga, realisiert werden. An diesem Schulterschluss werden wir weiterhin arbeiten.


    Faszination Fankurve: Und wie jedes Jahr zum Schluss noch diese Frage: Hat sich bei der Mitnahme von Fanmaterialien in Ihrem Verein etwas geändert? Folgt Ihr Verein bei den erlaubten Fanmaterialien dem Empfehlungsschreiben des DFB?
    Orth: Nein, in Nürnberg hat sich diesbezüglich nichts geändert. Bereits vor dem Empfehlungsschreiben des DFB gingen die in Nürnberg genehmigten Fanmaterialen weiter über die empfohlenen Mindeststandards hinaus. Dies wird selbstverständlich auch in Zukunft der Fall sein. (Faszination Fankurve, 03.07.2015)

  • Ab morgen muss sich nach Nordbayern.de Informationen der 24 Jahre alte Fan des 1. FC Nürnberg, der beim Frankenderby einen Feuerlöscher aus einer fahrenden Straßenbahn geworfen haben soll, vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.


    Die gab die Staatsanwaltschaft bereits im Mai 2015 bekannt (Faszination Fankurve berichtete). Der Feuerlöscher traf im August 2014 die Frontscheibe einer entgegenkommenden Straßenbahn. „Sofort nach Beginn der Fahrt sollen der 23-Jährige und andere Fans vier Fensterscheiben des Wagons zertrümmert haben. Dem 23-Jährigen liegt zur Last, die Verglasung eines Türflügels zerstoßen und aus dem Fenster heraus einen Feuerlöscher entleert zu haben. Als er erkannte, dass eine U-Bahn entgegenkam, soll er den Feuerlöscher gezielt in deren Frontscheibe geworfen haben. Das Wurfgeschoss prallte zwar von der Scheibe ab. Hierdurch lösten sich im Inneren der Fahrerkabine aber Glasscherben, die der Zugführerin Schnittwunden im Gesicht und an den Armen zufügten“, beschrieb die Staatsanwaltschaft den Tathergang. Bei einem Durchbruch der Scheibe wäre die Straßenbahnfahrerin in Lebensgefahr gewesen, so die Begründung weiter. Der Angeklagte sitzt seit dem 15.08.2014 in Untersuchungshaft. (Faszination Fankurve, 06.07.2015)

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